RAUCHWARNMELDER RETTEN LEBEN
Viele Menschen glauben fälschlicherweise: „Ich bemerke den Brand auch im schlaf“. Doch genau dieser Irrglaube kann lebensgefährlich sein – für dich und alle um dich. Hier kommen Rauchwarnmelder ins Spiel.
Was viele nicht wissen: Im Schlaf „schlafen“ auch unsere Sinne. Besonders der Geruchssinn funktioniert dann nicht zuverlässig. Das bedeutet: Selbst wenn es in deinem Zuhause brennt, nimmst du den gefährlichen Brandgeruch nicht wahr. Du wachst also nicht automatisch auf. Die größte Gefahr bei einem Brand ist nicht das Feuer selbst, sondern der Rauch. Die meisten Brandopfer sterben nicht durch die Flammen, sondern durch das Einatmen giftiger Rauchgase, das Gas ist geruchslos und wirkt innerhalb kürzester Zeit tödlich.
Im Brandfall bleiben durchschnittlich nur etwa 120 Sekunden – also zwei Minuten – um das Gebäude rechtzeitig zu verlassen
Nur ein zuverlässiger Rauchwarnmelder kann dich frühzeitig alarmieren, wenn es brennt – auch im Schlaf. Das schrille Alarmsignal weckt dich sofort und verschafft dir und deinen Liebsten die entscheidenden Sekunden, um sich in Sicherheit zu bringen.
Deshalb gilt: Installiere Rauchwarnmelder – besonders in Schlafräumen und Fluren. Achte auf geprüfte Qualität und regelmäßige Wartung. So schützt du dich effektiv vor der tödlichen Gefahr durch Rauchgas: WIR sind das Team an deiner Seite!
SIND RAUCHWARNMELDER PFLICHT?
Seit 2012 gibt es in Niedersachsen für Neu- und Umbauten eine Rauchmelder Pflicht. Seit spätestens 2015 besteht diese auch für alle anderen Bauten. Hierbei reicht das reine besitzen nicht, sie müssen installiert und funktionstüchtig sein.
Auszug aus der Niedersächsischen Bauordnung:
§ 44 Abs. 5
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. (…)
Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder in den in Satz 1 genannten Räumen und Fluren sind die Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, verantwortlich, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
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