Flucht- und Rettungsplan
Jeder von euch wird sie kennen oder schon einmal gesehen haben. Bei der Arbeit oder im Einkaufszentrum um die Ecke: Flucht- und Rettungspläne.
Oft hängen die Flucht- und Rettungspläne eingerahmt im Eingangsbereich oder in der nähe des Treppenhauses. Aber was genau sieht man auf einem solchen Plan und wieso gibt es sie überhaupt?
Auf dem Flucht- und Rettungsplan findest du:
Flucht- und Rettungswege
Lage der Notausgänge
Lage von Notfallausrüstung
Brandbekämpfungseinrichtungen
Sammelstellen
den Standort des Betrachters
Regeln für das Verhalten in Brandfall
Warum der ganze Aufwand?
Flucht- und Rettungspläne sind für den Notfall gedacht. Sie helfen einen schnellen und sicheren Weg nach draußen zu finden und informieren dich und andere über die notwendigen Hilfeeinrichtungen.
Für Flucht- und Rettungspläne gibt es genaue Richtlinien, sie müssen nach DIN ISO 23602 und DIN ISO 7010 erstellt werden. Die Pläne gehören zu den Brandschutzmaßnahmen in einem Gebäude, der Aufbau ist immer gleich. Um ihre Aktualität zu gewährleisten ist es notwendig sie in regelmäßigen Zeitabständen zu erneuern und gegebenenfalls anzupassen. Der Richtwert liegt bei 2 Jahren. Im Falle einer Änderung im und am Gebäude, wie einen Umbau, müssen die Pläne noch vor der Frist angepasst werden um im Ernstfall ihren Zweck erfüllen zu können.
Feuerwehrpläne
Und was ist ein Feuerwehrplan?
Kommt es zu einem Schadensfall wie beispielsweise einem Brand, wird früher oder später die Feuerwehr gerufen und eintreffen. Da die Feuerwehrmänner/ -Frauen nicht jedes Gebäude und Firma mit ihren Gegebenheiten und ggf. Besonderheiten kennen können, gibt es zur schnellen Orientierung die Feuerwehrpläne. Mithilfe der Pläne können bereits auf der Anfahrt wichtige Informationen gesichtet und so beim Eintreffen zielgerichtet und schnell gehandelt werden.
Kurz zusammengefasst:
- dienen als Führungsmittel an Einsatzstellen
- weisen auf besondere bauliche Anlagen hin
- wichtige Informationen zu dem Objekt
- brandschutztechnischen Infrastruktur
- spezielle Gefahrenquellen im Gebäude
Auch hier gilt: Feuerwehrpläne müssen immer auf dem aktuellsten Stand sein und spätestens alle 2 Jahre durch eine sachkundige Person geprüft werden.
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